RS OGH 1996/1/12 8Ra158/95

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Veröffentlicht am 12.01.1996
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Norm

HbG §18 Abs6 litc

Rechtssatz

Die Kündigung eines Hausbesorgers bei eigenmächtiger Urlaubsnahme und nachträglichem Bestreiten der Abwesenheit ist zulässig.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Ra 134/03g. Diese ist nunmehr unter RW0000594 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000116

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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