RS OGH 1996/1/12 10Bs7/96

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Veröffentlicht am 12.01.1996
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Norm

StPO §180 Abs1
StPO §180 Abs2 Z1
StPO §181 Abs1
StPO §181 Abs2 Z3
StPO §184 Abs4
StPO §190 Abs1

Rechtssatz

Im Hinblick auf die im Rahmen der gelinderen Mittel erteilten Auflagen (Abnahme der Reisepapiere, Leistung einer Kaution) wird die Untersuchungshaft bis zu deren Erfüllung fortgesetzt, sodaß ein dementsprechender Beschluß des Gerichtshofes II Instanz die gemäß § 182 Abs 4 in Verbindung mit § 181 Abs2 Z 3 StPO vorgesehene Haftfrist auslöst.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:1996:RL0000004

Dokumentnummer

JJR_19960112_OLG0459_0100BS00007_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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