RS OGH 1996/3/12 26Kt12/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1996
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Norm

KartG §30c
ABGB §879 Abs1
KSchG §9

Rechtssatz

Eine vertikale Vertriebsbindung in Form einer Händlervereinbarung zwischen Produzentin und ausgewählten Fachhändlern ist sittenwidrig und damit gemäß § 30c KartG zu untersagen, wenn die Produzentin ihre Bereitschaft zu Gewährleistung gegenüber den Fachhändlern von einem Verhalten Dritter, nämlich der Kunden der Fachhändler, abhängig macht, auf das die Fachhändler keinen Einfluß nehmen können (hier:

Bedingung für die Gewährleistung bei fabriksneuen Motorrädern ist die ordnungsgemäße Durchführung der ersten drei Wartungsdienste bei einem bestimmten Fachhändler; einer Überbindung dieser Verpflichtung auf die Kunden der Fachhändler steht § 9 KSchG entgegen).

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 3R61/02s. Diese ist nunmehr unter RW0000571 abrufbar.

Entscheidungstexte

  • 26 Kt 12/96
    Entscheidungstext OLG Wien 12.03.1996 26 Kt 12/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000084

Im RIS seit

03.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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