Norm
KartG §41 Abs1 Z3Rechtssatz
Bringt ein Gründungsunternehmen im Zuge der Gründung eines kooperativen Gemeinschaftsunternehmens sämtliche Anteile einer Tochtergesellschaft in das Gemeinschaftsunternehmen ein, geht der Zusammenschlußtatbestand gem.§ 41 Abs.1 Z 3 KartG in der kartellrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens gem.§§ 23ff KartG auf.Bringt ein Gründungsunternehmen im Zuge der Gründung eines kooperativen Gemeinschaftsunternehmens sämtliche Anteile einer Tochtergesellschaft in das Gemeinschaftsunternehmen ein, geht der Zusammenschlußtatbestand gem.§ 41 Absatz eins, Ziffer 3, KartG in der kartellrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens gem.§§ 23ff KartG auf.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 16R142/03z. Diese ist nunmehr unter RW0000580 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000096Im RIS seit
03.11.2011Zuletzt aktualisiert am
03.11.2011