RS OGH 1996/4/4 13R52/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.1996
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Norm

ZPO §146

Rechtssatz

Auch bei gesetzwidrigem Zustellvorgang ist der Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung zulässig.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 26 Kt 369/96-74 (26 Kt 370/96-74). Diese ist nunmehr unter RW0000587 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000105

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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