RS OGH 1996/10/10 4R209/96h

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Veröffentlicht am 10.10.1996
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Rechtssatz

Eine Eigenbestätigung kann für sich allein, auch wenn sie der Formvorschrift des § 548 Z 2 ZPO entspricht, nicht Grundlage eines Zahlungsauftrags im Mandatsverfahren sein.Eine Eigenbestätigung kann für sich allein, auch wenn sie der Formvorschrift des Paragraph 548, Ziffer 2, ZPO entspricht, nicht Grundlage eines Zahlungsauftrags im Mandatsverfahren sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1996:RI0000038

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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