Norm
ZPO §548Rechtssatz
Eine Eigenbestätigung kann für sich allein, auch wenn sie der Formvorschrift des § 548 Z 2 ZPO entspricht, nicht Grundlage eines Zahlungsauftrags im Mandatsverfahren sein.Eine Eigenbestätigung kann für sich allein, auch wenn sie der Formvorschrift des Paragraph 548, Ziffer 2, ZPO entspricht, nicht Grundlage eines Zahlungsauftrags im Mandatsverfahren sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1996:RI0000038Im RIS seit
11.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010