RS OGH 1997/1/15 7Ra360/96d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1997
beobachten
merken

Norm

GmbHG §15a
ASGG §2
ZPO §10

Rechtssatz

Der für die beklagte Partei vom Firmenbuchgericht bestellte Notgeschäftsführer gemäß § 15a GmbHG hat für seine Tätigkeit im Zivilprozeß Anspruch auf Kostenersatz gegen die klagende Partei gemäß § 10 ZPO (vgl. 6 R 510/95).

 

Bei der Bestimmung der Kuratorskosten nach § 10 ZPO handelt es sich um ein amtswegiges, dem außerstreitigen angelehnten Verfahren; diesem ist der Zuspruch von Rechtsmittelkosten fremd. Der Antrag auf Zuspruch von Rekurskosten war daher zurückzuweisen.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 13 R 68/05y. Diese ist nunmehr unter RW0000666 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000200

Im RIS seit

09.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten