Norm
ABGB §879Rechtssatz
Vom Verpflichteten geschlossener Bestandvertrag ist nichtig, wenn der Wert der in Zwangsversteigerung gezogenen Liegenschaft hiedurch nicht unwesentlich unter das festgesetzte geringste Gebot verringert wird und wenn dies ein Vertragspartner zumindest in Kauf genommen hat und es dem anderen zumindest erkennbar war (3 Ob 572/92). Die vom Sachverständigen zur Ermittlung des Verkehrswertes begründet gewählte Bewertungsmethode unterliegt nicht der Überprüfung des Obersten Gerichtshofes (3 Ob 277/97z).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00729:1997:RKL0000002Dokumentnummer
JJR_19970523_LG00729_00100R00357_96M0000_001