RS OLG Wien 1997/08/07 07Ra100/96

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Veröffentlicht am 07.08.1997
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Rechtssatz

Bei gemeinsamer Verhandlung von Rechtsstreitigkeiten nach § 50 Abs 2 und solchen nach § 50 Abs 1 ASGG darf von keinem fiktiven gemeinsamen Streitwert ausgegangen werden.

Entscheidungstexte
  • 07 Ra 100/96
    Entscheidungstext OLG Wien 07.08.1997 07 Ra 100/96
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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