RS OGH 1997/10/17 14R183/97b

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Veröffentlicht am 17.10.1997
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Norm

ZPO §43 Abs1
WEG §2 Abs2 Z2

Rechtssatz

Voraussetzungen für die Anwendung des § 43 Abs 1 ZPO in vor dem 1.3.1994 eingeleiteten Verfahren auf Zivilteilung, wenn der Beklagte nach diesem Zeitpunkt die Begründung von Wohnungseigentum begehrt (§ 2 Abs 2 Z 2 WEG (idF des 3. WÄG 1994).

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 13 R 212/05z. Diese ist nunmehr unter RW0000676 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000212

Im RIS seit

10.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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