Norm
ZPO §43 Abs1Rechtssatz
Voraussetzungen für die Anwendung des § 43 Abs 1 ZPO in vor dem 1.3.1994 eingeleiteten Verfahren auf Zivilteilung, wenn der Beklagte nach diesem Zeitpunkt die Begründung von Wohnungseigentum begehrt (§ 2 Abs 2 Z 2 WEG (idF des 3. WÄG 1994).
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 13 R 212/05z. Diese ist nunmehr unter RW0000676 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000212Im RIS seit
10.11.2011Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011