Norm
WEG §13cRechtssatz
Die Abwehr unzulässiger Immisionen ist ein Sonderfall der negatorischen Eigentumsklage. Die Unterlassung von Immissionen stellt keine Angelegenheit der Verwaltung der Liegenschaft gemäß § 13c WEG dar, sodaß eine Unterlassungsklage nach § 364 Abs 2 ABGB gegen alle Wohnungseigentümer als notwendige Streitgenossen und nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten ist.
Anmerkung
0000015Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:0LG0929:1997:RFE0000015Dokumentnummer
JJR_19971029_0LG0929_00100R00499_97H0000_001