RS OGH 1997/10/29 1R499/97h

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Veröffentlicht am 29.10.1997
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Norm

WEG §13c
ABGB §364

Rechtssatz

Die Abwehr unzulässiger Immisionen ist ein Sonderfall der negatorischen Eigentumsklage. Die Unterlassung von Immissionen stellt keine Angelegenheit der Verwaltung der Liegenschaft gemäß § 13c WEG dar, sodaß eine Unterlassungsklage nach § 364 Abs 2 ABGB gegen alle Wohnungseigentümer als notwendige Streitgenossen und nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten ist.

Anmerkung

0000015

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:0LG0929:1997:RFE0000015

Dokumentnummer

JJR_19971029_0LG0929_00100R00499_97H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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