RS OGH 1997/12/29 2R273/97y

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Veröffentlicht am 29.12.1997
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Norm

ZPO §188

Rechtssatz

Nach dieser Bestimmung kann auch ein vom Erstgericht einheitlich geführtes Ablehnungsverfahren in einer Ehescheidungssache und in einer Pflegschaftssache aufgrund von Rekursen in beiden Stammverfahren beim Rekursgericht getrennt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:1997:RL0000029

Dokumentnummer

JJR_19971229_OLG0459_00200R00273_97Y0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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