RS OGH 1998/3/13 7Ra21/98d

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Veröffentlicht am 13.03.1998
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Norm

ASGG §2
ZPO §41 TP 3

Rechtssatz

Beim Anspruch auf Kündigungsentschädigung handelt es sich um einen Schadenersatzanspruch, welcher nicht in der TP 2 aufgezählt ist. Dessen Entlohnung hat somit nach TP 3 zu erfolgen (vgl.10 Ra 244/97v).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000246

Dokumentnummer

JJR_19980313_OLG0009_0070RA00021_98D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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