Norm
ABGB §1271Rechtssatz
Verbindlichkeiten eines - von der Landesregierung bewilligten - Wettbüros in Form von nicht ausbezahlten Wettgewinnen sind zwar nicht gerichtlich einklagbar und stellen nur Naturalobligationen dar (§ 1271 ABGB), können aber dennoch die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens im Sinne des § 159 Abs 1 StGB begründen.
Anmerkung
800 Naturalobligation, Wettschulden, ZahlungsunfähigkeitEntscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000238Dokumentnummer
JJR_19980327_OLG0009_0190BS00031_9800000_001