RS OGH 1998/3/27 19Bs31/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1998
beobachten
merken

Norm

ABGB §1271
StGB §159 Abs1

Rechtssatz

Verbindlichkeiten eines - von der Landesregierung bewilligten - Wettbüros in Form von nicht ausbezahlten Wettgewinnen sind zwar nicht gerichtlich einklagbar und stellen nur Naturalobligationen dar (§ 1271 ABGB), können aber dennoch die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens im Sinne des § 159 Abs 1 StGB begründen.

Anmerkung

800 Naturalobligation, Wettschulden, Zahlungsunfähigkeit

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000238

Dokumentnummer

JJR_19980327_OLG0009_0190BS00031_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten