RS OGH 1998/5/19 6R198/98d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1998
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Norm

ZPO §41
RATG TP2
RAT TP2

Rechtssatz

Darlehensklagen, bei denen eine kurze Darstellung des Sachverhaltes möglich ist, sind auch dann nach TP 2 RATG zu entlohnen, wenn sie sich neben dem Hauptschuldner auch gegen dessen Bürgen richten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:1998:RRD0000009

Dokumentnummer

JJR_19980519_LG00469_00600R00198_98D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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