Norm
ZPO §41Rechtssatz
Darlehensklagen, bei denen eine kurze Darstellung des Sachverhaltes möglich ist, sind auch dann nach TP 2 RATG zu entlohnen, wenn sie sich neben dem Hauptschuldner auch gegen dessen Bürgen richten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00469:1998:RRD0000009Dokumentnummer
JJR_19980519_LG00469_00600R00198_98D0000_001