Norm
EO §74 Abs1Rechtssatz
Werden die Kosten einer Meldeanfrage begehrt, sind Behauptungen zur Notwendigkeit dieser Anfrage nur entbehrlich, wenn bereits aus dem Akt hervorgeht, daß sich die vorerst angegebene Adresse des Gegners als unrichtig herausgestellt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000014Dokumentnummer
JJR_19980617_LG00458_01100R00228_98W0000_004