Norm
Geo §261Rechtssatz
Rückzahlungsanordnungen sind ihrem Inhalt nach lediglich Zahlungsanweisungen iS der §§ 261 Abs 2, 263 Z 5 Geo, Voraussetzung für die zu erlassende Zahlungsanweisung wäre ein Gebührenbeschluß.Rückzahlungsanordnungen sind ihrem Inhalt nach lediglich Zahlungsanweisungen iS der Paragraphen 261, Absatz 2, 263, Ziffer 5, Geo, Voraussetzung für die zu erlassende Zahlungsanweisung wäre ein Gebührenbeschluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000067Im RIS seit
11.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010