RS OGH 1998/8/19 6Bs310/98

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Veröffentlicht am 19.08.1998
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Norm

StGB §225

Rechtssatz

Veränderungen am Fahrtschreiber ohne Verletzung der vorher angebrachten Plombe stellen das Tatbild nach § 225 Abs 2 StGB dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000075

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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