Rechtssatz
Inkassospesen, welche Eintreibungsmaßnahmen im Sinne des Aufsuchens des Schuldners betreffen, sind nach Maßgabe des § 41 ZPO ersatzfähig, müssen aber konkretisiert und bescheinigt werden.Inkassospesen, welche Eintreibungsmaßnahmen im Sinne des Aufsuchens des Schuldners betreffen, sind nach Maßgabe des Paragraph 41, ZPO ersatzfähig, müssen aber konkretisiert und bescheinigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00519:1998:RWE0000010Dokumentnummer
JJR_19981102_LG00519_02200R00268_98P0000_006