RS OGH 1998/12/14 18Bs330/98

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Veröffentlicht am 14.12.1998
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Norm

MedienG §11 Abs1 Z5

Rechtssatz

Die Behauptung eines Verlustes von S 4 Mio. aus einer Kreditgewährung anstelle eines tatsächlichen Verlustes von nur S 2,7 Mio. ist für das - eine diesbezügliche Gegendarstellung begehrende - betroffene Bankinstitut nicht als unerheblich im Sinne des § 11 Abs 1 Z 5 MedienG anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000702

Im RIS seit

11.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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