RS OGH 1998/12/28 12R232/98w

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Veröffentlicht am 28.12.1998
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Rechtssatz

Bei Leistungsklagen genügt zur Anwendung des § 45 ZPO nicht die bloße Anerkennung, es bedarf der Erfüllung.Bei Leistungsklagen genügt zur Anwendung des Paragraph 45, ZPO nicht die bloße Anerkennung, es bedarf der Erfüllung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000701

Im RIS seit

11.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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