NÖ GVG §2 Abs1 GBG §94 Eine Schenkung auf den Todesfall, die unter der Bedingung des Überlebens des Geschenknehmers abgeschlossen wird, ist im Lichte des NÖ GVG jedenfalls ein Rechtsgeschäft unter Lebenden. Die Frage, ob das Rechtsgeschäft unter Lebenden eine Rechtslage vergleichbar einer solchen von Todes wegen schafft, kann nur auf die Frage einer allenfalls positiven grundverkehrsbehördlichen Erledigung Einfluß haben, ändert aber nichts daran, daß dieser Vorgang dem sachlichen Geltungsbereich des NÖ GVG unterfällt.