RS OGH 1999/2/17 4R31/99m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1999
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Norm

JN §7a
ASGG §37
ASGG §50
ASGG §65

Rechtssatz

Über eine Klage eines Sozialversicherungsträgers auf Zahlung einer Beitragsschuld laut Rückstandsausweis auf Grund einer von einem Dritten übernommenen Bürgschaft ist in der Besetzung nach § 7a JN zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1999:RI0000081

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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