RS OGH 1999/4/13 46R478/99f

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Veröffentlicht am 13.04.1999
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Norm

EO §56

Rechtssatz

§ 56 EO rechtfertigt nicht die Fiktion der Zurückziehung eines Antrages. Ein in der Ladung zur Tagsatzung aufgenommener Hinweis an die betreibende Partei, daß der zu Grunde liegende Antrag als zurückgezogen gelte, wenn der Betreibende zur Tagsatzung nicht erscheint, entbehrt der gesetzlichen Grundlage.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Exekutionsrecht; Säumnisfolgen; Fiktion der Zurückziehung; Nicherscheinen zur Tagsatzung und Säumnisfolgen; Androhung von Säumnisfolgen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:1999:RWZ0000046

Dokumentnummer

JJR_19990413_LG00003_04600R00478_99F0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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