RS OGH 1999/4/26 40R56/99b

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Veröffentlicht am 26.04.1999
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Norm

MRG §18a Abs1
MRG §6 Abs2
MRG §19 Abs2

Rechtssatz

In einer Grundsatzentscheidung nach § 18a Abs 1 und 2 MRG ist ein Auftrag zur Durchführung der Arbeiten innerhalb einer Frist nicht vorgesehen. Ein dennoch unbekämpft erteilter Auftrag ist nach § 6 Abs 2 MRG vollstreckbar.

Entscheidungstexte

Schlagworte

vorläufige Erhöhung; Vollstreckung; Ausführung der Arbeiten; Fristsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:1999:RWZ0000049

Dokumentnummer

JJR_19990426_LG00003_04000R00056_99B0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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