RS OLG Wien 2001/01/10 17R238/00w (17R239/00t)

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Veröffentlicht am 10.01.2001
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Rechtssatz

Die Bewertungskosten sind analog § 70 ZPO dem Kläger aufzuerlegen. Die Klage auf Beseitigung (Unterlassung) eines Balkons zwischen Wohnungseigentümer unterliegt dem Gerichtsstand des § 81 JN.

Entscheidungstexte
  • 17 R 238/00w
    Entscheidungstext OLG Wien 10.01.2001 17 R 238/00w
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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