RS OGH 2002/6/11 2R177/02y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.2002
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Norm

ABGB §339
WEG §13c

Rechtssatz

Auch ein kurzfristiges Abstellen eines Kraftfahrzeuges (5 Minuten) ist ein Nachteil, somit eine Störung.

Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist zur Einbringung einer Besitzstörungsklage nicht legitimiert; sie ist nicht Besitzerin.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2002:RFE0000066

Dokumentnummer

JJR_20020611_LG00929_00200R00177_02Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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