Norm
ABGB §339Rechtssatz
Auch ein kurzfristiges Abstellen eines Kraftfahrzeuges (5 Minuten) ist ein Nachteil, somit eine Störung.
Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist zur Einbringung einer Besitzstörungsklage nicht legitimiert; sie ist nicht Besitzerin.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2002:RFE0000066Dokumentnummer
JJR_20020611_LG00929_00200R00177_02Y0000_001