Norm
JN §28 Abs1 Z1Rechtssatz
Ein Schriftsatz, der neben einer Klage, in der unter unter Bezugnahme auf Art 31 Z1 lit b CMR ausdrücklich auf eine fehlende örtliche Zuständigkeit hingewiesen wird, einen an den OGH gerichteten Ordinationsantrag nach § 28 JN enthält, ist als ein bei einem unzuständigen Gericht eingebrachten Ordinationsantrag mit begegebener Klage anzusehen und an den OGH weiterzuleiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00609:2003:RLE0000000Dokumentnummer
JJR_20030523_LG00609_00100R00201_03F0000_002