RS OGH 2003/11/5 7Ra141/03m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.2003
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Norm

ZPO §41
  1. ZPO § 41 heute
  2. ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919

Rechtssatz

Für die rechnerische Überprüfung einfacher arbeitsrechtlicher Entgeltansprüche durch einen Steuerberater steht ein Kostenersatz für außerprozessuale Kosten mangels Notwendigkeit nicht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2003:RW0000597

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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