Norm
KO §183Rechtssatz
Eine strafgerichtliche Verurteilung des Gemeinschuldners wegen betrügerischer Krida nach § 156 StGB hindert nicht die Zulässigkeit eines Zahlungsplans und somit die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens.Eine strafgerichtliche Verurteilung des Gemeinschuldners wegen betrügerischer Krida nach Paragraph 156, StGB hindert nicht die Zulässigkeit eines Zahlungsplans und somit die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2003:RFE0000071Dokumentnummer
JJR_20031203_LG00929_00200R00303_03D0000_001