Norm
VKG §8Rechtssatz
Gegen die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in einem Verfahren nach § 8 VKG ist der Rekurs nicht zulässig.Gegen die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in einem Verfahren nach Paragraph 8, VKG ist der Rekurs nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000607Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011