RS OGH 2004/2/12 10Ra185/03d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.02.2004
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Norm

ZPO §146 Abs2

Rechtssatz

Hat eine Partei wegen eines bestimmten Hindernisses bereits erfolglos einen Fristverlängerungs- oder Tagsatzungserstreckungsantrag gestellt, dann kann die Berufung auf ein solches Hindernis nicht bereits eingetretene Säumnisfolgen im Wege der Wiedereinsetzung beseitigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000608

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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