RS OGH 2004/3/4 1R7/04s

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Veröffentlicht am 04.03.2004
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Norm

EO §39 Abs1 Z8

Rechtssatz

Bei einer Mehrheit von verpflichteten Parteien ist für jede verpflichtete Partei gesondert zu prüfen, ob die Exekution, soweit sie gegen diese Partei geführt wird, die auf diese Partei entfallenden Exekutionskosten deckt.

Entscheidungstexte

  • 1 R 7/04s
    Entscheidungstext LG Krems 04.03.2004 1 R 7/04s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00129:2004:RKR0000004

Dokumentnummer

JJR_20040304_LG00129_00100R00007_04S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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