Norm
EO §39 Abs1 Z8Rechtssatz
Bei einer Mehrheit von verpflichteten Parteien ist für jede verpflichtete Partei gesondert zu prüfen, ob die Exekution, soweit sie gegen diese Partei geführt wird, die auf diese Partei entfallenden Exekutionskosten deckt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00129:2004:RKR0000004Dokumentnummer
JJR_20040304_LG00129_00100R00007_04S0000_001