Norm
ABGB §266Rechtssatz
Eine im Abrechnungszeitraum angefallene Erbschaft des Betroffenen in Form von Barvermögen ist nicht als "Einkünfte" iSd § 266 ABGB zu verstehen und somit bei der Bemessungsgrundlage für die Belohnung des Sachwalters, soweit sie auf Einkünfte abstellt, nicht zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2004:RFE0000076Dokumentnummer
JJR_20040406_LG00929_00300R00112_04Z0000_001