RS OGH 2004/5/6 15R246/03m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.2004
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Norm

RATG §23 Abs5

Rechtssatz

Kein Ersatz für die Mehrkosten eines auswärtigen RA trotz Vorliegens eines besonderen Vertrauensverhältnisses und besondere Spezialkenntnisse, wenn sich auch im Sprengel des erkennenden Gerichtes RA finden lassen, auf welche dieselben Voraussetzungen zutreffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000625

Im RIS seit

08.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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