RS OGH 2004/6/9 22R76/04m

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Veröffentlicht am 09.06.2004
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Norm

ABGB §339

Rechtssatz

Ein gewerbsmäßiger Fahrzeugvermieter ist im Besitzstörungsfall nur dann passivlegitimiert, wenn er die Benennung des tatsächlichen Störers ablehnt bzw schuldhaft verzögert oder wenn er sonst nichts zur Unterbindung von Besitzstörungen duch seinen Vertragspartner (unmittelbarer Störer) unternimmt, obwohl ihm dies - zB durch einen entsprechenden Hinweis in AGB - möglich wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00569:2004:RSA0000023

Dokumentnummer

JJR_20040609_LG00569_02200R00076_04M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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