Norm
EO §200aRechtssatz
Aus § 405 Abs. 6 EO ist nicht abzuleiten, dass die Wirkungen eines im Jahr 2003 gefassten Aufschiebungsbeschlusses nach § 200a EO aF durch die EO-Novelle 2003 verändert werden. Es kann aus § 405 Abs. 6 EO somit nicht abgeleitet werden, dass in bereits gefasste Beschlüsse eingegriffen wird. Die mit der Aufschiebung nach § 200a EO idF vor der EO-Novelle 2003 verbundene Wirkung, dass Exekutionen bereits nach einem Jahr einzustellen sind, blieb somit auch durch die EO-Novelle 2003 unberührt, zumal eine rückwirkende Wirksamkeit im Gesetz nicht angeordnet wurde.Aus Paragraph 405, Absatz 6, EO ist nicht abzuleiten, dass die Wirkungen eines im Jahr 2003 gefassten Aufschiebungsbeschlusses nach Paragraph 200 a, EO aF durch die EO-Novelle 2003 verändert werden. Es kann aus Paragraph 405, Absatz 6, EO somit nicht abgeleitet werden, dass in bereits gefasste Beschlüsse eingegriffen wird. Die mit der Aufschiebung nach Paragraph 200 a, EO in der Fassung vor der EO-Novelle 2003 verbundene Wirkung, dass Exekutionen bereits nach einem Jahr einzustellen sind, blieb somit auch durch die EO-Novelle 2003 unberührt, zumal eine rückwirkende Wirksamkeit im Gesetz nicht angeordnet wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aufschiebung; Sperrfrist;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2004:RES0000067Dokumentnummer
JJR_20041222_LG00309_01300R00328_04I0000_001