RS OGH 2004/12/22 7Rs187/04b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2004
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Norm

GebAG §54 Abs1 Z1 litc

Rechtssatz

Die eineinhalbfache Grundgebühr gemäß § 54 Abs 1 Z 1 lit c GebAG wegen besonderer sprachlicher oder fachlicher Schwierigkeiten steht bei einer mehrseitigen Übersetzung nicht für alle, sondern nur für jene Seiten zu, die tatsächlich schwierigen Text enthalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000645

Im RIS seit

08.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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