RS OGH 2005/1/11 40R372/04h

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Veröffentlicht am 11.01.2005
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Norm

ZPO §10
ZPO §41
ZPO §50

Rechtssatz

Kostenersatzpflicht des Besachwalterten (und nicht des Sachwalters) gegenüber seinem Gegner für dessen erfolgreichen Rekurs, weil Sachwalter gem § 10 ZPO Kosten überhöht verzeichnete und vom Erstgericht zugesprochen erhielt. Kostenersatzpflicht im Rekursverfahren besteht, die gegenteilige Ansicht kann nicht geteilt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verzeichnung überhöhter Kuratorkosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2005:RWZ0000078

Dokumentnummer

JJR_20050111_LG00003_04000R00372_04H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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