RS OGH 2005/2/2 25Kt542/04-7 (25Kt576/04)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.2005
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Norm

KartG §31

Rechtssatz

Eine Empfehlung kann auch in konkludenter Weise erfolgen, so auch durch bloße Tatsachenmitteilungen, sofern dies nicht nur der Information der Adressaten dienen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000654

Im RIS seit

09.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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