RS OGH 2005/4/4 10Ra173/04s

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Veröffentlicht am 04.04.2005
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Norm

ZPO §521a

Rechtssatz

Sowohl der Antrag nach §7 Abs.3 EO als auch ein Wiedereinsetzungsantrag sind grundsätzlich als prozessualer Rechtsanspruch anzusehen, weshalb das Rekursverfahren unter gewissen Voraussetzungen zweiseitig ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit abgewiesen wurde bzw in Fällen der Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000657

Im RIS seit

09.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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