RS OGH 2005/7/11 32R149/05i

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Veröffentlicht am 11.07.2005
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Norm

EO §78. ZPO §63 Abs1

Rechtssatz

Die subsidiäre Geldunterhaltspflicht der Mutter, die das Verfahrenshilfe anstrebende Kind in ihrem Haushalt betreut, erstreckt sich auch auf die Kosten eines Exekutionsverfahrens. Um dem Kind Verfahrenshilfe bewilligen zu können, müssen die Voraussetzungen des § 63 Abs 1 ZPO auch bei der naturalunterhaltspflichtigen Mutter vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00609:2005:RLE0000019

Dokumentnummer

JJR_20050711_LG00609_03200R00149_05I0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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