RS OGH 2005/7/22 1R94/05m

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Veröffentlicht am 22.07.2005
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Norm

ZPO §245 Abs3

Rechtssatz

Wird der Anweisung trotz Androhung der Zurückweisungsmöglichkeit nicht bzw. nicht ausreichend Folge geleistet, so ist die Klage zwingend (arg "ist") zurückzuweisen, und zwar nach dem klaren Gesetzeswortlaut zur Gänze und nicht etwa nur hinsichtlich des von der Vermutung nach Abs 2 betroffenen Teiles.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00129:2005:RKR0000013

Dokumentnummer

JJR_20050722_LG00129_00100R00094_05M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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