Norm
ZPO §245 Abs3Rechtssatz
Wird der Anweisung trotz Androhung der Zurückweisungsmöglichkeit nicht bzw. nicht ausreichend Folge geleistet, so ist die Klage zwingend (arg "ist") zurückzuweisen, und zwar nach dem klaren Gesetzeswortlaut zur Gänze und nicht etwa nur hinsichtlich des von der Vermutung nach Abs 2 betroffenen Teiles.Wird der Anweisung trotz Androhung der Zurückweisungsmöglichkeit nicht bzw. nicht ausreichend Folge geleistet, so ist die Klage zwingend (arg "ist") zurückzuweisen, und zwar nach dem klaren Gesetzeswortlaut zur Gänze und nicht etwa nur hinsichtlich des von der Vermutung nach Absatz 2, betroffenen Teiles.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00129:2005:RKR0000013Im RIS seit
22.07.2005Zuletzt aktualisiert am
04.12.2023