RS OGH 2005/10/4 3R258/05x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.2005
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Norm

ABGB §266
ABGB §267
ABGB §282
AußStrG 2005 §137 Abs2

Rechtssatz

Die Bestimmungen der §§ 266, 267 ABGB über die Entschädigung, das Entgelt und den Aufwandsersatz des Sachwalters bilden keine Grundlage für die Abgeltung von überdurchschnittlichen Betreuuungs- und Pflegeleistungen des Sachwalters. Hiefür kann der Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Sachwalter und der betroffenen Person, diese vertreten durch einen Kollisionskurator, eine rechtlich zulässige und dem Wohl der betroffenen Person dienliche Alternative darstellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2005:RFE0000143

Dokumentnummer

JJR_20051004_LG00929_00300R00258_05X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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