RS OGH 2005/11/4 10Bs353/05w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.2005
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Norm

StVG §17 Abs4

Rechtssatz

Verlangt der Strafgefangene erst während der durch die Zustellung des Beschlusses an ihn ausgelösten Rechtsmittelfrist eine Zustellung auch an seinen bis dahin nicht aktenkundigen Verteidiger, so bewirkt dies keine Verlängerung der Beschwerdefrist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2005:RG0000041

Dokumentnummer

JJR_20051104_OLG0639_0100BS00353_05W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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