RS OGH 2006/1/30 28R316/05d

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Veröffentlicht am 30.01.2006
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Norm

BAO §160 Abs3

Rechtssatz

"Es ist nicht Aufgabe des Firmenbuchgerichts, eine dem Wortlaut des §160 Abs 3 BAO nicht entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes dahingehend auszulegen, ob sie die Bescheinigung gemäß § 160 Abs 3 BAO sein soll oder nicht. Mangels Vorliegens einer dem Wortlaut des §160 Abs 3 BAO („dass der Löschung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen") entsprechenden Bescheinigung hat das Erstgericht nach erfolglosem Verbesserungsauftrag den Löschungsantrag der Gesellschaft abzuweisen."

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000681

Im RIS seit

10.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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