RS OGH 2006/3/8 3R442/05t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.2006
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Norm

GBG §22

Rechtssatz

Wurde die Aufsandungserklärung für die Verbücherung von Lasten schon durch den ersten (außerbücherlichen) Erwerber erteilt, so ist es nicht erforderlich, dass der Nachmann seinerseits ebenfalls eine Aufsandungserklärung abgibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGKL729:2006:RKL0000011

Dokumentnummer

JJR_20060308_LGKL729_00300R00442_05T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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