RS OGH 2006/5/18 21R159/06z

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Veröffentlicht am 18.05.2006
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Norm

ABGB §924

Rechtssatz

Fertigmörtel in Pulverform ist eine Sache, die bestimmungsgemäß nach ihrer Ablieferung durch Vermischung, Verarbeitung, Aushärtung sowie statische und Witterungseinflüsse diversen Veränderungen ausgesetzt ist, daher lässt ein aufgetretener Mangel am Endprodukt, mag er auch innerhalb der 6-Monatsfrist des § 924 ABGB aufgetreten sein, nach der Art der Sache bzw. auch des Mangels nicht die Vermutung zu, dass ein Mangel des Ursprungsprodukts überhaupt und zudem bereits bei Übergabe des Produkts vorhanden gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2006:RSP0000054

Dokumentnummer

JJR_20060518_LG00199_02100R00159_06Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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