Norm
ABGB §§891. 477. 1369. 1438. 820. 821. 863Rechtssatz
Im Zweifel haften die Vermieter für die Rückzahlung der Barkaution nach Beendigung des Bestandverhältnisses - im Außenverhältnis - solidarisch. Für die Gesamtrechtsnachfolge im Eigentum der vermieteten Sache gilt das allgemeine Zivilrecht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LGKL729:2006:RKL0000020Dokumentnummer
JJR_20060602_LGKL729_00100R00007_06H0000_001