Norm
EO §74Rechtssatz
Eine gesetzlich vorgeschriebene Ladung (Beiziehung) zur Teilnahme an einer Befundaufnahme, wie etwa in § 141 Abs 3 EO angeordnet, begründet einen Entlohnungsanspruch nach TP 3A III RAT, der nicht als Pauschale zu verstehen ist.Eine gesetzlich vorgeschriebene Ladung (Beiziehung) zur Teilnahme an einer Befundaufnahme, wie etwa in Paragraph 141, Absatz 3, EO angeordnet, begründet einen Entlohnungsanspruch nach TP 3A römisch drei RAT, der nicht als Pauschale zu verstehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2006:RFE0000161Dokumentnummer
JJR_20061003_LG00929_00300R00221_06G0000_001